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  • Founders in Law

Warum Jurist*innen so wenig gründen.

Ein Erklärungsversuch.


Deutschland wird zu einem Gründerland: 2018 gab es erstmals 70.000 Startups in der Bundesrepublik, [1] - Tendenz steigend. Laut des Deutschen Startup Monitors steigt der Anteil von Gründer*innen weiter , die Mitarbeiter*innenzahlen erhöhen sich und die Gründer*innen verfügen zunehmend über eine ausgewogene Work-Life-Balance.[2] Kurzum: die Start-Up-Branche ist ein hochinteressanter Wachstumsmarkt und ein spannendes Tätigkeitsfeld. Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, dass laut des Female Founders Monitor 2020 gerade einmal 2,1 % männliche und 1,1 % weibliche Gründer*innen einen juristischen Hintergrund haben. Woher kommt diese "Gründungs-Müdigkeit" bei Jurist*innen und braucht es neue Anreize, damit mehr Jurist*innen den Schritt ins Unternehmertum wagen?


Aus unserer Sicht gibt es insbesondere drei Gründe, warum Jurist*innen seltener gründen:


1. Das Berufsbild/Geschäftsmodell von Jurist*innen ist mit dem Gründertum vermeintlich unvereinbar


Zunächst ist festzuhalten, dass das historische Berufsbild und das damit verbundene Geschäftsmodell von Jurist*innen in der Vergangenheit nicht auf ein Start-Up übertragbar war. Der Jurist/die Juristin wurde und wird seit jeher von der Gesellschaft in erster Linie als Berater angesehen. Von ihm/ihr wird erwartet, Mandant*innen in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten und sie in Rechtsfragen als Experte zu unterstützen. Dadurch war das klassische – und in der Gesellschaft häufig durchaus kritisch gesehene – Geschäftsmodell von Jurist*innen vorgegeben: Jurist*innen generieren Gewinn, indem sie Personen beraten, vertreten und vor Gericht auftreten. Dadurch war dieses Geschäftsmodell kaum skalierbar, noch konnten in Anbetracht des strengen Berufsrechts neue innovativen Einnahmequellen implementiert werden. Es war daher schwer, ein erfolgreiches Start-Up im Rechtswesen zu gründen.


Dies hat sich jedoch durch die Entwicklungen von neuen Technologien und insbesondere durch das webbasierte Anbieten von Rechtsdienstleistungen grundlegend geändert. Neue Geschäftsmodelle, wie zum Beispiel das Abkaufen von Forderungen und die eigenständige Geltendmachung, hat das Berufsbild der Jurist*innen teilweise von der passiven Beraterposition in die aktive Handlungsposition verändern können. Dank LegalTech werden Rechtsdienstleistungen automatisiert und Abläufe effizienter gestaltet. Das Geschäftsmodell von Jurist*innen wird skalierbar und geeigneter zum Gründen.


2. Die Universitäten vermitteln keine Gründerkompetenzen.

Ein weiterer Faktor für die geringe Gründerzahl unter Jurist*innen ist ihre Ausbildung. Das rechtswissenschaftliche Studium konzentriert sich weiterhin zu sehr allein auf die Vermittlung des Wissensstoffs. Weitere Schlüsselkompetenzen, die eine wirtschaftliche Denkweise fördern, finden zu wenig Beachtung. Nur in den wenigstens Fällen werden den Studierenden betriebswirtschaftliche Grundlagen vermittelt. Dies wirkt sich im Übrigen nicht nur negativ auf das Gründertum aus. Auch für das Führen einer eigenen Kanzlei oder für eine spätere Tätigkeit in einer Sozietät ist ein wirtschaftliches Grundwissen unabdingbar. In dieser Situation müssen sich die Studierenden bislang ihr Wissen über betriebswirtschaftliche Abläufe selbst aneignen. Das mag bis zu einem bestimmten Punkt vertretbar sein, ist die universitäre Ausbildung doch im Wesentlichen ohnehin auf das Selbststudium ausgerichtet. Um erfolgreich ein Unternehmen gründen zu können, müssen allerdings auch den Jurist*innen im Rahmen des Studiums entsprechende Expert*innen und vor allem auch Vorbilder zur Seite gestellt werden. BWL-Grundzüge sollten im Grundstudium vermittelt, zusätzliche zumindest freiwillige Intensivkurse im Bereich Marketing, Technology, HR angeboten werden. Nur hierdurch können sich Jurist*innen einen umfangreichen Wissensstand über alle unternehmensspezifischen Bereiche aneignen, um erfolgreich gründen zu können. Z


3. Es gibt eine hohe Arbeitgeberkonkurrenz.

Zuletzt ist das Gründen noch nicht als eine wirkliche berufliche Alternative bei Jurist*innen angekommen. Für Viele kommt weiterhin nur in Betracht, entweder in den Staatsdienst zu gehen, sich einer Kanzlei anzuschließen oder in einem Unternehmen zu arbeiten. Dieser Tunnelblick wird durch den Ablauf des Studiums weiter verengt. Zunächst arbeitet man als Werkstudent in einer Kanzlei, dann macht man ein Praktikum am Gericht oder in einem Ministerium und absolviert schließlich ein Teil des Referendariats in der Rechtsabteilung eines Unternehmens. Dies ist alles legitim. Genau hier muss die allerdings angesetzt und mehr Aufklärung geleistet werden. Die Jurist*innen müssen früher im Studium auf die Möglichkeit des Gründens hingewiesen werden, ihnen muss Zugang zu Start-Ups ermöglicht werden, um erste Erfahrungen in diesem Bereich sammeln zu können. Die aufgezählten Vorzüge und das Wachstumspotential der Start-Up-Branche müssen direkter vermittelt werden, indem man zum Beispiel Referendaren eine Tätigkeit anbietet.


4. Fazit

Die aktuellen Gründerzahlen unter Jurist*innen sind zu niedrig. Es besteht ein viel größeres Gründerpotential als die Statistik aufweist, da sich das Arbeitsumfeld von Jurist*innen verändert. Alte Strukturen und Karrierevorstellungen werden aufgebrochen. Neue Technologien werden genutzt und andere Geschäftsmodelle implementiert. Um in Zukunft mehr Juristen für das Gründen gewinnen zu können, gilt es nun, insbesondere das veraltete Studienkonzept zu überarbeiten und mit den Jurist*innen aktiv in Kontakt zu treten, um sie für das Gründen zu begeistern. Wenn den angehenden Jurist*innen bereits im Studium die richtigen Werkzeuge für das Gründen an die Hand gegeben werden und deutlich gemacht wird, dass das Gründen eine wirkliche Alternative zu den "klassischen" Berufsmöglichkeiten ist, kann die "Gründungs-Müdigkeit" unter Jurist*innen in der Zukunft überwunden werden. Founders in Law möchet dazu einen kleinen Beitrag leisten.

[1]https://www.presseportal.de/pm/41193/4496426#:~:text=Die%20Zahl%20der%20innovations%2D%20oder,mehr%20als%20im%20Jahr%20zuvor. [2] https://deutschestartups.org/wp-content/uploads/2019/05/Deutscher-Startup-Monitor-2018.pdf

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